Wesentliche Festsetzungen
Hier finden Sie die Bebauungspläne des InPark A81. Sie sind nach den Bauabschnitten aufgeteilt.
Bauabschnitt A (Interkommunales Gewerbegebiet)
Bebauungsplan Bauabschnitt A (Interkommunales Gewerbegebiet)
Art der Nutzung:
Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO mit der Zulässigkeit eines Drei-Schicht-Betriebs
Maß der baulichen Nutzung:
Die ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (u.a. auch zum Immissionsschutz, Zahl der erforderlichen Stellplätze und zur Grünordnung) und der örtlichen Bauvorschriften können Sie den folgenden Downloads entnehmen:
Bauabschnitt B (Private Erschließung)
Bebauungsplan Bauabschnitt B (Private Erschließung durch Green Innovation Park)
- Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „InPark A 81 Abschnitt B“ - 1. Änderung mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (PDF-Dokument, 127,17 KB, 07.06.2021)
- 01_181112_RP_1_500_InPark A81 Abschnitt B -1. Änderung
(niedrige Auflösung - hohe Auflösung auf Nachfrage erhältlich) - 02_181112_Textteil_InPark A81 Abschnitt B - 1. Änderung (PDF-Dokument, 805,93 KB, 07.06.2021)
- 03_181112_Begründung_InPark A81 Abschnitt B - 1. Änderung (PDF-Dokument, 2,53 MB, 07.06.2021)
- 04_181022_Artenschutz_artensch. Relevanzprüfung InPark A81 Abschnitt B - 1. Änderung (PDF-Dokument, 1,06 MB, 07.06.2021)
- 04_181022_Artenschutz_ökolog. Steckbrief InPark A81 Abschnitt B - 1. Änderung (PDF-Dokument, 900,60 KB, 07.06.2021)
- 05_181112_Schalltechnische Stellungnahme InPark A81 Abschnitt B - 1. Änderung (PDF-Dokument, 476,62 KB, 07.06.2021)
- 06_140801_ Schalltechnische Untersuchung_ inkl. Anlagen (PDF-Dokument, 3,62 MB, 07.06.2021)
- 07_110609_Fachbericht Arten- und Biotopschutz (PDF-Dokument, 4,47 MB, 07.06.2021)
- 07_140331-Artsch.-Maßnahmen (PDF-Dokument, 1,16 MB, 07.06.2021)
Bauabschnitt C (Interkommunales Gewerbegebiet)
Die Verbandsversammlung hat am 22.10.2024 den Bebauungsplan „InPark A81 Abschnitt C“ als Satzung beschlossen.
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen und Anregungen, die im Rahmen der erneuten (verkürzten) Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans „InPark A 81 Abschnitt C“ gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangen sind (Anlage 01), wurden angenommen.
Sachverhalt und Begründung
Die Stadt Sulz am Neckar und die Gemeinde Vöhringen entwickeln im Gewann "Breite" auf der Gemarkung Sulz am Neckar und im Gewann "Alte Ziegelei" auf der Gemarkung Vöhringen das Interkommunale Gewerbegebiet „InPark A81“.
Das Gebiet liegt etwa einen Kilometer von der BAB 81 entfernt und ist damit für den überörtlichen Verkehr hervorragend erschlossen.
Im Norden außerhalb des Plangebietes besteht auf der Gemarkung der Stadt Sulz a.N. bereits das Gewerbegebiet "Kastell.
Die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken von ortsansässigen Betrieben, aber auch von Interessenten außerhalb der beiden Gemeinden zeigen die Notwendigkeit einer weiteren Gewerbeerschließung. Aufgrund der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Stadt Sulz und der Gemeinde Vöhringen sowie der Entfernung zur BAB 81 ist dieser Standort für eine weitere gewerbliche Entwicklung der beiden Gemeinden besonders geeignet.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Nutzungsmöglichkeiten für gewerbliche Baugrundstücke definiert und festgesetzt werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und nachhaltigen Flächenumgangs.
Für eine etappenweise Umsetzung wurde das Gesamtgebiet in drei Bauabschnitte geteilt, wobei für die zwei Bauabschnitte A und B mittlerweile rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen und bereits größtenteils Gewerbeansiedlungen bestehen.
Aufgrund von Nachforderungen von Seiten der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rottweil wurden weitere ökologische Untersuchungen getätigt und neue Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dies erforderte eine erneute verkürzte Offenlage.
Nach Anregung der Stellungnahmen durch das Landratsamt Rottweil aus der erneuten verkürzten Beteiligung wurden als Ausgleichsmaßnahme zum Artenschutz 2 weitere Feldlerchen-Reviere mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und es erfolgte eine Überarbeitung der Bewertung der Ökopunkte. Dies wurde in den Unterlagen (textliche Festsetzungen und Umweltbericht) entsprechend ergänzt.
Darüber hinaus erfolgten zeichnerische Ergänzungen / Änderungen im Bereich des Kreisels auf der K 5505 hinsichtlich
- der Führung des überregionalen HSB-Radwegs (Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee) und den Ergebnissen des städtischen Radverkehrskonzept
- detaillierte Darstellung der Überführung des Radverkehrs vom Geh- / Radweg auf die Fahrbahn, Verbreiterung der Überwege
- Versetzen der Trafostation außerhalb der 15m Abstandsfläche (Anbauverbot) zur K 5505
- Darstellung Anbauverbot zur K 5505 (Abstand 15m)
Pläne und Unterlagen: